Alternative Fakten auch in Eisingen

Ratsfraktion

unter „Bekanntgaben“ in der GR-Sitzung vom 17.11.2017

Bürgermeisterin wirft der SPD vor, Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt zu haben

Zitat aus dem Protokoll:

„ – Die Bürgermeisterin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch das im Ort verteilte Flugblatt unzulässigerweise Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung bekanntgemacht wurden. Dies widerspricht der Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte, sie bittet um Beachtung.“

Entgegnung des Fraktionsvorsitzenden wird im Protokoll unterdrückt

Die Entgegnung von Gemeinderat Dr. Kennerknecht, dass er diesen Vorwurf der Pflichtverletzung mit folgender Begründung zurückweise „Die im Informationsblatt vom Mai 2017 genannten Zahlen entstammen alle öffentlichen Sachberichten zur Gemeinderatssitzung vom 24.03.2017“, wurde nicht ins Protokoll aufgenommen.

Ist das demokratisch? Eher Manipulation an den Fakten.

Deshalb hier eine kurze Wiederholung der Sachberichte und deren Inhalte in Reihenfolge: am 24.03.2017 erhielten wir

1. Sachbericht an die Gemeinderäte, ausgegeben für die Fraktionssitzungen vor der GR-Sitzung vom: Skizze über Standort einer 3-gruppigen Kita, Größe des eingezeichneten Grundstücks 4.730 qm.

2. Sachbericht: Erster Haushaltsplanentwurf für 2017 mit Investitionsverzeichnis, in dem für Grunderwerb 252.000,-- € enthalten sind; dieses Verzeichnis wurde in der Sitzung vom 24.03.17 von der Bürgermeisterin erläutert und ist somit seit vor der Haushaltssitzung am 28.04.2017 öffentlich.

3. Sachbericht: Im öffentlichen Protokoll über die GR-Sitzung vom 24.03.17 ist gegenüber dem 1. Sachbericht eine kleinere Grundfläche für die Kita eingetragen mit 2.800 qm statt 4800 qm.

Im Mai 2017 wurde unser Infoblatt herausgegeben

Die in unserem Infoblatt vom Mai 2017 genannten Grundstückspreise konnten aus diesen öffentlichen Zahlen einfach ermittelt werden: 252.000/4800 = 52,50 €/qm; 252.000/2800 = 90 €/qm.

Wo wurde hier die Verschwiegenheitspflicht verletzt? Diesen Vorwurf müsste die Bürgermeisterin den Fakten entsprechend zurücknehmen. Eine an Verleumdung grenzende Behauptung wäre mit der Zurücknahme repariert.

 

 
 

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