Gemeinderatssitzung vom 24.03.2017

Kommunalpolitik

TOP 3.0 Neubau Kindertagesstätte Entscheidung über Standort

Mit der Standortanalyse und -bewertung war das Architekturbüro dold+versbach beauftragt.

Folgende vier Standorte wurden in die Bewertung einbezogen:

1. Hauptstraße 50 (HS 50)

2. Gemeindliches Grundstück bei EDEKA

3. An der Schule neben Buswendeschleife

4. Grundstück Stift St. Josef

Der Gemeinderat hatte am 24.03.17 die Auswahl zu beschließen.

Zu 1.: Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Grundstück HS 50 in die Bewertung einbezogen wurde, da ja schon im Juli 2016 ein Nutzungskonzept vorgestellt worden war. Das Konzept enthielt als Variante 1 im EG Bibliothek, Krabbelstube und Versammlungs-/Begegnungsraum, im OG Arztpraxis + Physiotherapiepraxis sowie als zwei weitere Varianten für das OG: Seniorenwohnen. Der GR hat am 21.10.16 einstimmig die Variante 1 (OG Arztpraxis + Physiotherapiepraxis) befürwortet. Das Ziel für HS 50 steht also seit Oktober 2016 fest. *)

Das Grundstück HS 50 ist außerdem auch flächenmäßig viel zu klein für eine Kindertagesstätte.

Zu 2.: Das Grundstück mit ca. 950 m² erfüllt nicht die Anforderungen für eine 3-gruppige Kita (2.800 m² werden benötigt)

Zu 3.: Für dieses Grundstück mit 2.290 m² existiert eine Kiga-Planung, die allerdings nicht mehr aktuell ist. An das Grundstück schließen mehrere tausend m² große gemeindliche  Flächen an, so dass die vorgenannte Bedingung erfüllt werden kann und auch eine Erweiterung möglich wäre.

Diese Flächen gehören der Gemeinde – es fallen keine Erwerbskosten an!

Zu 4.: Das Grundstück Stift St. Josef erfüllt mit 4.730 m² (abgedruckter Wert auf dem Skizzenblatt, das den Gemeinderäten als Sachbericht zur Sitzung vorlag) bzw. 3.730 m² (1.000 m² erhaltenswerter Baumbestand) die o.g. Bedingung 2.800 m², bietet also auch Erweiterungsmöglichkeit. Im 1. Haushaltsplanentwurf für 2017 steht für den Grunderwerb des Grundstücks Stift St. Josef eine Erwerbssumme von 252.000 €. Einfacher, durch die Information auf dem Skizzenblatt suggerierter Schluss: Das bedeutet für das mit 4.730 m² in der zugehörigen Skizze blau umrandete Grundstück 53,30 €/m². In der Diskussion im GR stellte sich jedoch heraus, dass die 252.000 € lediglich für die „Pflichtfläche“ von 2.800 m² gelten sollen, das bedeutet einen Quadratmeterpreis von 90,-- €/m² und das bei lt. Bürgermeisterin klammer Gemeindekasse! Bei der Entscheidung über die Standortwahl  waren dem GR diese Kaufbedingungen noch nicht bekannt.

Am Standort 3 würden keinerlei Kosten für den Grunderwerb anfallen; wie steht‘s wirklich um die Gemeindekasse und was besagen uns die Haushaltsansätze der letzten Jahre und der erste Entwurf für 2017 ?

Mit solcher Informationspolitik wird die Grundstimmung Misstrauen im Gemeinderat leider nicht beseitigt. Das komplexe Kapitel Haushalt ist zu einem großen Teil Vertrauenssache!

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*) Im Übrigen wurde eine Vergabe von Planungsleistungen für HS 50 (Phasen 1 bis 3) erst in den Sitzungen vom 18.11.16 und 16.12.16 beschlossen. Das im Juli 2016 präsentierte Nutzungskonzept wurde uns im Februar 2017 vehement als erbrachte Leistungen der Phasen 1 und 2 verkauft, obwohl in der Sitzung am 21.10.16 die Verwaltung erst vom GR beauftragt wurde, die weiteren Schritte für die Planung (Anmerkung: über das vorgelegte Konzept hinaus) bis zur nächsten Sitzung vorzubereiten.

 
 

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