Anmerkungen von Dr. Kennerknecht zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2014:

Ratsfraktion

Themen: Place Bernières, Bürgerversammlung, Haus Hauptstraße 50

Place Bernières:

(Ein Beispiel warum unsere Sitzungen so lange dauern)

In der Sitzung vom 19. Juli 2013 beschloss der Gemeinderat auf der Grundlage eines Vorentwurfs des Stadtplaners Wegner die grundsätzliche Gestaltung des Place Bernières sowie dann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Vergabe von Werkplanung, Vergabe und Bauüberwachung an das Büro Kaiser/Juritza.

In der Sitzung am 18. Oktober 2013 erhielt der Gemeinderat die Information, dass die Entwurfsplanung von Wegner nahezu fertig gestellt sei, und dass das Büro Kaiser/Juritza die Fertigstellung der Ausführungsplanung für die erste Novemberhälfte 2013 in Aussicht gestellt habe. Es wurde auch ein Ablaufplan gezeigt, der für die Ausführung einen Zeitraum von März bis August 2014 vorsieht. Und das angesichts des Ziels, die Arbeiten vor dem Backhausfest 2014 abzuschließen. Eile wäre angesagt.

Am 07. Januar 2014 fand eine Bauausschusssitzung mit einem einzigen unbedeutenden Tagesordnungspunkt (TOP) statt. Der Ausführungsplan Place Bernières wurde nicht besprochen, obwohl er das Erstellungsdatum 22.11.13 trägt.

Die Gemeinderäte erhielten diesen Ausführungsplan am 22. Januar 2014, zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2014 mit 17 TOPs steht als TOP 2.0 die Gestaltung des Place Bernières, Entscheidung über Ausstattungsgegenstände.

In der Sitzung fehlte nun die Vorberatung mit Beschlussempfehlung des Bauausschuss über die Ausführungsplanung. Diese wären als Grundlage für die Ausschreibung nötig gewesen. So entstand wieder eine der unnötigen und Zeit raubenden Diskussionsrunden, deren positive Beendigung schließlich konstruktiven Vorschlägen aus dem Gemeindrat heraus zu verdanken ist. Die vorliegende Ausführungsplanung wurde nach Klärungsversuchen ohne planenden Architekt beschlossen, und die Anzahl der im Plan enthaltenen Ausstattungsgegenstände sind Grundlage für das Mengengerüst der Ausschreibung. In einer Sondersitzung des Gemeinderats am 17. Februar soll nun die Vergabe der Arbeiten beschlossen werden. Eine Fertigstellung vor dem Backhausfest steht somit noch mehr in Frage. Konsequente Verfolgung des Projekts im November hätte den jetzigen Termindruck mildern können.

 

Thema Pro-Kopf-Verschuldung aus der Bürgerversammlung:

(ein Beispiel für den scheinbar positiven Schuldenabbau)

Auf der ersten Seite des Jahresbericht 2013 – Informationen aus der Bürgerversammlung wird der stetige Abbau der Schulden gerühmt. Die Aussage wird mit einer beschönigenden Grafik untermauert. Der oberflächliche Betrachter, nicht Leser, entnimmt der Grafik fürs erste eine Abnahme der Schulden auf etwa ein Fünftel. Glaubt man den abgedruckten Zahlen, dann hat die Pro-Kopf-Verschuldung von 526 €/Einwohner um rund 26 % auf 390 €/Einwohner abgenommen. Wären schon Investitionen wie Müllersweg und Schulsanierung , wie in den Haushaltsplänen vorgesehen, wenigstens teilweise realisiert, dann darf man ohne Übertreibung von einem um eine Million erhöhten Schuldenstand ausgehen (278 €/Einwohner). Die Pro-Kopf-Verschuldung beliefe sich dann auf 668 €/Einwohner.

Fazit: Investitionsstau, ein zweifelhafter Ruhm des Schuldenabbaus!

 
Haus Hauptstraße 50:

Im Oktober 2013 hatte sich der Gemeinderat dem Abbruch des Gebäudes Hauptstr. 50 widersetzt mit der Begründung, dass ein Abbruch des Gebäudes erst in Frage komme, wenn mit einem Neubauprojekt begonnen werden kann. Da die Realisierung eines Neubauprojekts wie Altenwohn- und -pflegeanlage oder ein Mehrgenerationenhaus mindestens 3 bis 5 Jahre Zeit für Vorklärungen und Planungen in Anspruch nehmen wird, soll das Haus vorübergehend genutzt werden.

Dass solche Zeiträume nicht übertrieben sind, das beweisen Beispiele aus Nachbargemeinden: Die Kommunen Kist und Hettstadt eiern schon länger mit Investoren um solche Neubauprojekte, in Reichenberg dagegen gelang die Realisierung einer Seniorenwohnanlage (Zitat des Bürgermeisters gemäß Mainpost vom 27.01.14: „Ganz bewusst habe die Gemeinde die Seniorenwohnanlage als neue Art des Lebens im Alter selbst gebaut und keinem „lediglich profitorientierten Investor“ überlassen.“). Unsere Bürgermeisterin hängt dagegen der Vorstellung an, dass ein solches Projekt über einen Investor der Gemeinde keinen Cent kosten wird.  Und wer finanziert den Profit des Investors?

Um die Voraussetzungen für eine vorübergehende Nutzung zu erfassen und zu bewerten, unternahmen Mitglieder des Gemeinderats (Hermann Schmitt, CSU; Dr. Helmut Kennerknecht, SPD; Christian Kiesel, WVAN und Eberhard Blenk, Günter Fesel sowie Dieter Mennig von der UBE) am 27.12.2013 erneut eine Begehung des Hauses.

Aus der gründlichen Durchsicht (u. a. wurde bekannt, dass die Heizungsanlage noch keine 10 Jahre alt ist, dass mehr als 2000 l Heizöl im Tank liegen und dass echte, gravierende  Feuchteschäden, wie behauptet worden war, nicht zu erkennen sind) wurde einmütig folgende Empfehlung an Verwaltung und Gemeinderat abgegeben:

Es wird empfohlen, die Dachgeschosswohnung schnellstmöglich zu vermieten. Für die Spülung der Wasserleitungen und den Sanierungsmaßnahmen der Wohnung im 1. OG sollen eingeholt werden.  Die Teilnehmer sind sich darüber einig, dass bei der Angebotseinholung kein großer Zeitaufwand für die Verwaltung entstehen soll und deshalb einfache Angebote von örtlichen Firmen ausreichend sind. Bei einer geschätzten Mietdauer von 2-3 Jahren dürfen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen max. 15.000,00 EUR betragen. Die Mietverträge sind max. auf 2 Jahre zu befristen um die Verwendung des Grundstückes für eine gemeindliche Bebauung nicht zu behindern.

Das oben beschriebene öffentliche Anliegen der Gemeinderäte wurde in der Sitzung am 24.01. auf den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung gesetzt und trotz Einwendungen seitens des Gemeinderats auch dort belassen mit der Begründung, dass im Wesentlichen nichtöffentlich einzustufende Informationen gegeben werden sollen.

Tatsache ist nun, dass obige Empfehlung zum Haus Hauptstraße 50 gar nicht beachtet wurde und dass die statt dessen an den Gemeinderat gegebenen als nicht öffentlich eingestuften Informationen zum wesentlichen Teil am folgenden Tag auf der Homepage der UBE zu lesen war. --- Ein weiterer Affront gegen den Gemeinderat und eine Verletzung der Regularien, und die Auswirkung: Kapital der Gemeinde wird brach liegen gelassen. Die Dachgeschosswohnung könnte schon seit Oktober 2013 vermietet sein, denn seit 1. August gehört das Haus der Gemeinde. Auch die Wohnung im 1. OG könnte mittlerweile wieder bewohnt sein.

 
 

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