Unwahrheit oder Gedächtnislücke?

Kommunalpolitik

Im Pfarrhaus steht seit Mitte Oktober eine frisch renovierte Wohnung zur Verfügung, geeignet und bereitgestellt zur Unterbringung von 8 Flüchtlingen. Angesichts der derzeitigen Flüchtlingssituation ein Anlass zu zügigem Handeln.

Im Zusammenhang mit der Unterbringungsfrage von Flüchtlingen im Pfarrhaus wurde die Bürgermeisterin In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2015 gebeten, vom Bischöflichen Ordinariat eine schriftliche Stellungnahme zur evtl. Übertragung der Unterbringungsaufgabe an die politische Gemeinde zu erbitten. Dies hielt der Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage für notwendig.

Durch die Nachfrage zum Thema in der Folgesitzung am 20.11.2015 wurde klar, dass die Bürgermeisterin nicht das Bischöfliche Ordinariat sondern die Pfarrgemeinde angeschrieben hatte und dies erst in der November-Sitzungswoche. Das Schreiben trägt das Datum 17.11.2015 und ist am 18.11.15 im Pfarrbüro eingegangen (Auskunft des Pfarrbüros). Frau Bürgermeisterin Engert wollte am 20.11. das Absendedatum des Schreibens nicht mehr gewusst haben, obwohl sie den Brief später noch in der gleichen Sitzung vorlas.

Im Falle der Unwahrheit würde das Amt einer Bürgermeisterin beschädigt und eine Missachtung des Gemeinderats offenkundig.

Im Falle der Gedächtnislücke würde ein für die Ausübung des Amtes erhebliches Defizit offenkundig.

Thomas Neumann und Helmut Kennerknecht 

 
 

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