Zerstörung von Wahlplakaten

Allgemein

In den letzten Tagen sind in Eisingen gehäuft unsere und Wahlplakate anderer demokratischer Parteien zerstört und abgerissen worden. Das ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung (Straftat) und wird mit Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsentzug geahndet.

 

Aber auch abgesehen davon ist das Zerstören von Wahlplakaten nicht akzeptabel und ist Ausdruck eines demokratiefeindlichen Verhaltens.

Bitte helfen Sie mit und haben mit ein Auge auf Beschädigung oder Zerstörung von Wahlplakaten – welcher Partei auch immer!

 
 

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